Behördenmeldungen übernehmen die fristgerechte, formgerechte Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden im Ernstfall – nach DSGVO, NIS2, KRITIS und DORA, in der geforderten Form und innerhalb der Fristen.

Behördenmeldungen übernehmen die fristgerechte, formgerechte Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden im Cyber-Ernstfall – damit Sie sich während der Vorfallbewältigung nicht mit der Regulatorik befassen müssen.
Argos Security erstellt die Meldungen nach DSGVO, NIS2, KRITIS und DORA – in der geforderten Form und innerhalb der geltenden Fristen.
Alle relevanten Meldepflichten – fristgerecht, formgerecht und vollständig dokumentiert.
Meldung von Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde.
Frühwarnung nach 24 Stunden und Meldung nach 72 Stunden gemäß NIS2-Anforderungen.
Unverzügliche Meldung erheblicher Störungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung für Finanzunternehmen gemäß DORA.
Meldungen werden in der von der jeweiligen Behörde geforderten Form und Struktur erstellt.
Wir behalten die laufenden Fristen im Blick, damit keine Meldung zu spät kommt.
Alle Meldungen und Nachweise werden vollständig dokumentiert – belastbar für spätere Prüfungen.
Auf Wunsch übernehmen wir die Abstimmung und Rückfragen mit den Aufsichtsbehörden.
Vorfall und betroffene Daten erfassen, Meldepflichten bestimmen.
Melderelevanz und Fristen nach DSGVO, NIS2, KRITIS, DORA prüfen.
Meldungen formgerecht erstellen und abstimmen.
Fristgerechte Einreichung bei den Aufsichtsbehörden.
Zwischen- und Abschlussmeldungen sowie Rückfragen begleiten.

Während Ihr Team den Angriff eindämmt, laufen im Hintergrund gesetzliche Fristen: 72 Stunden nach DSGVO, 24 und 72 Stunden nach NIS2, unverzüglich nach KRITIS, gestufte Meldungen nach DORA. Wer diese Fristen versäumt, riskiert Bußgelder zusätzlich zum Schaden. Argos Security übernimmt die fristgerechte, formgerechte Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden – damit Sie sich auf die Bewältigung des Vorfalls konzentrieren können, während die Regulatorik zuverlässig bedient wird.
Für regulierte Unternehmen, die im Ernstfall ihre Meldepflichten fristgerecht und korrekt erfüllen müssen.
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten und Datenschutzverletzungen melden müssen.
Betreiber mit gesetzlichen Melde- und Frühwarnpflichten bei erheblichen Störungen.
Finanzunternehmen mit gestuften Melde- und Berichtspflichten nach DORA.
Unternehmen, die keine eigene Ressource für regulatorische Meldungen im Ernstfall haben.
DSGVO: 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde. NIS2: Frühwarnung nach 24 und Meldung nach 72 Stunden. KRITIS: unverzüglich. DORA: Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung. Wir behalten die relevanten Fristen für Sie im Blick.
Die Verantwortung bleibt bei Ihnen, doch die Erstellung und Abstimmung können Sie an Argos Security auslagern – so bleibt im Ernstfall Kapazität für die technische Bewältigung frei.
Wir erstellen die technischen und organisatorischen Meldungen fristgerecht und formgerecht und stimmen uns auf Wunsch mit Ihrer Rechtsabteilung oder Kanzlei ab. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzt der Service nicht.
Behördenmeldungen sind ein fester Baustein unserer Incident-Response-Leistungen und im IR-Retainer enthalten – so ist im Ernstfall alles aus einer Hand abgestimmt.
Versäumte Fristen können zu Bußgeldern führen. Genau das verhindert der Service: durch Fristenmanagement und fristgerechte Einreichung bleiben Sie zuverlässig compliant.
Behördenmeldungen übernehmen im Cyber-Ernstfall die fristgerechte, formgerechte Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden nach DSGVO, NIS2, KRITIS und DORA. Argos Security erstellt die Meldungen in der geforderten Form und innerhalb der geltenden Fristen, damit Sie sich auf die Vorfallbewältigung konzentrieren können.
Für regulierte Unternehmen, die im Ernstfall ihre Meldepflichten fristgerecht und korrekt erfüllen müssen: DSGVO-pflichtige Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, KRITIS- und NIS2-Betreiber mit Melde- und Frühwarnpflichten sowie Finanzunternehmen mit DORA-Pflichten.
Im Ernstfall laufen zwei Uhren – die technische und die regulatorische: 72 Stunden nach DSGVO, 24 und 72 Stunden nach NIS2, unverzüglich nach KRITIS und gestufte Meldungen nach DORA. Wer diese Fristen versäumt, riskiert Bußgelder zusätzlich zum eigentlichen Schaden.
Argos erstellt formgerechte DSGVO-, NIS2-, KRITIS- und DORA-Meldungen, behält die laufenden Fristen im Blick und dokumentiert alle Meldungen und Nachweise vollständig – belastbar für spätere Prüfungen. Auf Wunsch übernimmt Argos auch die Abstimmung und Rückfragen mit den Aufsichtsbehörden.
Als spezialisierter deutscher Cyber-Defense-Center-Anbieter und SOC-Spezialist für den DACH-Raum verbindet Argos die technische Vorfallbewältigung mit der regulatorischen Meldepflicht aus einer Hand. So wird die Regulatorik zuverlässig bedient, während Ihr Team den Angriff eindämmt.
Eine Datenschutzverletzung muss binnen 72 Stunden nach DSGVO gemeldet werden, eine erhebliche Störung erfordert eine unverzügliche KRITIS-Meldung, oder ein Finanzunternehmen benötigt Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldung nach DORA. In all diesen Fällen erstellt Argos die Meldungen fristgerecht und begleitet die Nachverfolgung.
Behördenmeldungen decken gezielt die regulatorische Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden ab, nicht die technische Reaktion selbst. Sie ergänzen die operative Vorfallbewältigung wie Incident Response, Forensik und Recovery innerhalb der Säule „Respond“.
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